AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vorbemerkungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte mit
, , – nachfolgend nur noch als „BUSINESS PRESENTER“ bezeichnet. Diese AGB regeln die Bedingungen zwischen „BUSINESS PRESENTER“ und den Vertragspartnern – nachfolgend nur noch als „Auftraggeber“ bezeichnet.
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen und/oder Werke auf dem Gebiet der allgemeinen Werbung (digital, im Internet, analog, Print und sonstige Formen) und für die damit verbundenen Leistungserbringungen.
Die Art der einzelnen Dienstleistungen und Werke ergibt sich zum Beispiel aus den von BUSINESS PRESENTER vorgelegten Leistungsverträgen, den entwickelten Entwürfen, Designs, Konzeptionen, den Angeboten, den Kampagnenvorschlägen, den Aktionsplänen bzw. den Einzelaufträgen.
Diese AGB von BUSINESS PRESENTER sind wesentlicher Bestandteil jedes Angebotes und abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes in einem speziellen Leistungsvertrag mit dem Auftraggeber vereinbart ist. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung, Nennung oder Zustimmung erforderlich ist.
Vertragsgegenstand ist in der Regel die Erstellung und Umsetzung von Arbeiten und Leistungen aus den Bereichen Werbung und Kommunikation wie zum Beispiel: Ideen, Kampagnenempfehlungen, Designs, Aktionsvorschläge, Konzepte, Organisation von Maßnahmen, Veredelung oder Redesign von Werbemitteln und anderes.
Abweichende Geschäftsbedingungen und/oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht. Der Geltung von Geschäftsbedingungen und/oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit durch BUSINESS PRESENTER vollumfänglich für alle Rechtsgeschäfte und Folgegeschäfte zwischen BUSINESS PRESENTER und dem Auftraggeber widersprochen, so dass es keines weiteren Widerspruchs im Einzelfall mehr bedarf. Diese AGB von BUSINESS PRESENTER sind die alleinige Grundlage für sämtliche Aufträge und Folgeaufträge mit dem Auftraggeber. Bereits mit Anfrage, spätestens jedoch mit der Auftragserteilung gegenüber BUSINESS PRESENTER erkennt der Auftraggeber diese AGB, die auf der Website von BUSINESS PRESENTER in der Fußzeile unter „Juristisches“ einsehbar sind, als alleinige Grundlage für alle Geschäfte und Folgegeschäfte mit BUSINESS PRESENTER an.
BUSINESS PRESENTER ist ausschließlich im B2B-Bereich tätig.
Geschäfte mit Verbrauchern führt BUSINESS PRESENTER weder direkt noch indirekt durch (keine direkten, noch indirekten B2C-Geschäfte). Sowohl BUSINESS PRESENTER als auch der oder die Auftraggeber sind Kaufleute.
Mit der Anfrage bei BUSINESS PRESENTER, spätestens jedoch mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber folgendes: Der Auftraggeber handelt mit Auftragserteilung auch wenn es sich um kein Unternehmen als juristische Personen- oder Kapitalgesellschaft handelt, auch als Freiberufler oder Einzelunternehmer in seiner freiberuflichen bzw. gewerblichen, nicht privaten Sphäre im rechtlichen Sinne als Kaufmann. Das dem jeweiligen Leistungsvertrag zugrunde liegende Geschäft ist ausschließlich ein B2B-Geschäft unter Kaufleuten. Der Auftraggeber ist im rechtlichen Sinne kein Verbraucher.

2. Angebote, Präsentationen, Kampagnen-, Aktionspläne und -empfehlungen
Wird nach einem Angebot, einer Präsentation, einem Design-Entwurf oder einer Kampagnen- oder Aktionsempfehlung kein Auftrag erteilt, so bleiben alle Ideen, Werke, Designs, Leistungen etc. und die damit in Zusammenhang stehenden Unterlagen (z.B. Präsentationsunterlagen, Konzepte, Aktionspläne) urheberrechtlich geschütztes Eigentum von BUSINESS PRESENTER, an dem alleine BUSINESS PRESENTER ein exklusives und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht besitzt. Ohne Auftragserteilung und ohne vollständige Bezahlung des vereinbarten Honorars erwirbt der Auftraggeber auch kein einfaches, nicht exklusives, noch zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an allen von BUSINESS PRESENTER entworfenen und übermittelten Unterlagen. Dem Auftraggeber ist es nicht erlaubt, dieses Material zu nutzen, zu bearbeiten, zu verändern oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen oder Dritten zu übermitteln.
Falls kein Auftrag erteilt wird oder das in einem Leistungsvertrag vereinbarte Honorar nicht vollständig bezahlt wird, bleibt es BUSINESS PRESENTER unbenommen die präsentierten Entwürfe, Designs, Konzepte, Ideen, Werke etc. für andere Projekte und andere Auftraggeber zu verwenden.
Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen, Angeboten und Handlungsempfehlungen ohne die schriftliche Zustimmung von BUSINESS PRESENTER an Dritte, sowie deren Nutzung, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung durch den Auftraggeber verpflichten den Auftraggeber zur Honorarzahlung in Höhe des angebotenen Honorars. Diese Honorarzahlung entspricht dem Angebot von BUSINESS PRESENTER oder, nur für den Fall, dass ein solches noch nicht vorliegt, orientiert sich an den marktüblichen Konditionen.
Die Annahme eines Präsentationshonorars durch BUSINESS PRESENTER führt in keiner Weise zu einer automatischen Zustimmung für die weiterführende Verwendung der Arbeiten und Leistungen von BUSINESS PRESENTER durch den Auftraggeber.

3. Regelung der Nutzungsrechte
Für die Nutzung sämtlicher Arbeiten und Leistungen von BUSINESS PRESENTER benötigt der Auftraggeber die entsprechenden Nutzungsrechte von BUSINESS PRESENTER. Das gilt im Besonderen für angefertigte Konzepte, Ideen, Aktionsempfehlungen, Entwürfe, Scribble (grobe Skizzen), Zeichnungen, Druckvorlagen. In der Regel handelt es sich dabei um durch BUSINESS PRESENTER urheberrechtlich geschützte Werke.
Alle durch BUSINESS PRESENTER erstellten Leistungen, Werke und Arbeiten dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung in Textform von BUSINESS PRESENTER genutzt, bearbeitet oder geändert werden.
Ohne ausdrückliche Zustimmung von BUSINESS PRESENTER in Textform ist jede Nachahmung, auch die von Teilen von Entwürfen, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepten, Ideen etc. nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber verpflichtet, eine sofort fällige Vertragsstrafe in zweifacher Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars an BUSINESS PRESENTER zu zahlen. Wurde kein Honorar für diesen Fall im Vorfeld vereinbart, orientiert sich dieses an den marktüblichen Bedingungen in jeweils zweifacher Höhe.
Kommt es im Rahmen einer Auftragserteilung zu einer Rechteübertragung an den Auftraggebern, richtet sich deren Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem ursprünglichen Vertragszweck, der in dem jeweiligen Leistungsvertrag in Textform fixiert ist. Dabei bleiben alle Rechte bis zur vollständigen Zahlung des Gesamtbetrages des angebotenen und vereinbarten Honorars bei BUSINESS PRESENTER. Vorher nicht ausdrücklich vereinbarte und durch BUSINESS PRESENTER eingeräumte Nutzungsrechte an Dritte und/ oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von BUSINESS PRESENTER.

Sofern in einem Leistungsvertrag nichts anderes in Textform ausdrücklich vereinbart ist, erhält der Auftraggeber an allen Werken, Designs und Leistungen lediglich ein einfaches, nicht exklusives und – soweit im jeweiligen Leistungsvertrag vereinbart – ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Eigenwerbung und Förderung seines eigenen Unternehmenserfolgs (analog und digital im Internet). Sofern keine völlige Neuentwicklung für den Auftraggeber erfolgt ist und der Auftraggeber (z.B. aus Kostengründen) auf vorgefertigte Templates (seien sie durch BUSINESS PRESENTER oder durch Dritte entworfen worden) zurückgreift, so erwirbt der Auftraggeber keinesfalls Nutzungsrechte an den zu individualisierenden Templates selbst (z.B. für Designs von Websites, Social-Media-Seiten und -Profile etc.), noch an Vor-Entwürfen, die als Container oder mit vergleichbar funktionalem Rahmen für den Auftraggeber durch BUSINESS PRESENTER lediglich individualisiert werden. Die durch BUSINESS PRESENTER vorentworfenen Templates und Designs bleiben auch nach der Auftragserfüllung das exklusive, urheberrechtlich geschützte Eigentum von BUSINESS PRESENTER.
Mit der Übergabe von Materialien, wie z.B. Texte, Bilder, Videos, Grafiken, Diagrammen etc. versichert der Auftraggeber gegenüber BUSINESS PRESENTER, dass diese Materialien frei von Rechten Dritter sind.
Werden innerhalb der von BUSINESS PRESENTER ausgeführten Aufträge auf Wunsch des Auftraggebers bewusst oder unbewusst/unbemerkt geschützte Werke, Musik oder Sprache verwendet, so trägt der Auftraggeber die komplette rechtliche Verantwortung und alle daraus resultierenden Kosten, die aus etwaigen Forderungen (z.B. Schadenersatzansprüchen) Dritter entstehen. Der Auftraggeber stellt ausdrücklich BUSINESS PRESENTER von etwaigen Forderungen Dritter frei und trägt ggf. auch die Kosten der Rechtsverteidigung von BUSINESS PRESENTER. Es liegt ausschließlich in der Verantwortung des Auftraggebers rechtlich zu prüfen oder auf seine Kosten durch einen Fachanwaltskanzlei prüfen zu lassen, ob etwaige Rechte Dritter bestehen. BUSINESS PRESENTER ist nicht in der Lage, noch verpflichtet nachzuprüfen, inwieweit der Auftraggeber gegen gesetzliche Vorschriften oder Urheberrechte Dritter verstößt.

4. Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialabgabe
Der Auftraggeber verpflichtet sich mit der Auftragsvergabe, etwaig in seinem Land oder international bestehende Ansprüche von Verwertungsgesellschaften (z.B. Gema, Künstlersozialkasse für die Künstlersozialabgabe in Deutschland etc.) zu erfüllen. Werden diese Ansprüche stellvertretend von BUSINESS PRESENTER erfüllt, hat der Auftraggeber BUSINESS PRESENTER die vorausgelegten Zahlungen zu ersetzen. Dem Auftraggeber obliegt die Pflicht und „Holschuld“, sich über gesetzliche Bestimmungen bei der bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und weiteren Bereichen der Werbung umfassend zu informieren.
Hinsichtlich der Künstlersozialabgabe erhalten Unternehmen als Verwerter (gilt für direkte oder indirekte Verwerter mit Sitz in Deutschland) weiterführende Informationen unter: https://www.kuenstlersozialkasse.de/unternehmen-und-verwerter

5. Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Auftraggeber ist grundsätzlich dazu verpflichtet aktiv dazu beizutragen, dass eine zügige Auftragsabwicklung innerhalb des im Leistungsvertrag vereinbarten Zeitrahmens erreicht wird. Alle seitens des Auftraggebers beizustellenden Informationen und Arbeitsmaterialien müssen nicht nur frei von Rechten Dritter sein, sondern BUSINESS PRESENTER spätestens am 15. Kalendertag nach dem Datum der Auftragsbestätigung vollständig und als verbindlich für die Projektierung und für den Arbeitsbeginn vorliegen. Näheres regelt der jeweilige Leistungsvertrag.

6. Auftragserteilung an Dritte
BUSINESS PRESENTER ist berechtigt, die an BUSINESS PRESENTER übertragenden Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte ganz oder in Teilen damit zu beauftragen. Der Auftraggeber erteilt mit der Annahme des Angebotes (gilt für alle zustande gekommenen Vereinbarungen) BUSINESS PRESENTER ausdrücklich entsprechende Vollmachten zu diesen Untervollmachten und Beauftragung von Dritten als Erfüllungsgehilfen und Sub-Unternehmern.
Erteilt BUSINESS PRESENTER im Auftrag des Auftraggebers Aufträge im Bereich physischer Werbemittel und ähnliche Produkte, erkennt der Auftraggeber automatisch Mehr- oder Minderlieferungen in Höhe von bis zu 15% der vereinbarten Stückzahl/ Anzahl an. Abweichungen innerhalb dieses Toleranzbereiches stellen keine mangelhafte Leistungserbringung dar. Sie erhöhen oder senken entsprechend die Angebotssumme.
Erteilt der Auftraggeber Freigaben ohne Andruckmuster, ohne Proofs oder ohne andere geeignete Kontrollmuster, geht das Risiko von mangelhaften Lieferungen und Leistungen auf ihn über.
Für mangelhafte Leistungen von Dritten haftet BUSINESS PRESENTER nur subsidiär und auch nur beschränkt auf die maximale Höhe des Auftragswertes für diese Leistung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Falle von Gewährleistungsansprüchen diese vorab außergerichtlich gegenüber dem Anbieter der Leistung (z.B. Anbieter von Werbeträgern, Künstlerbooking-Agenturen, etc.) geltend zu machen.

7. Angebote, Kostenvoranschläge, Vergütung, Honorare
Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, wird auf der Grundlage des Angebotes, welches durch BUSINESS PRESENTER erstellt wurde, abgerechnet. Bei angegebenen Stundensätzen, wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, sofern keine Mindeststundenanzahl oder Pauschalbeträge als Pauschalhonorar in einem Leistungsvertrag schriftlich vereinbart wurden.
Kostenvoranschläge und Kalkulationen sind nicht verbindlich. Sie dienen lediglich der Orientierung für den Auftraggeber und berücksichtigen alle zum Zeitpunkt der Erstellung vorliegenden Informationen. Veränderungen der Preise oder Kalkulationen durch nachträglich veränderte Informationslage (hier auch nachträglich gewünschte Zusatzleistungen) werden dem Auftraggeber durch BUSINESS PRESENTER mitgeteilt und sind zusätzlich zum ursprünglichen Honorar vom Auftraggeber zu begleichen.
Zusätzliche Honoraransprüche, die zuvor nicht in einem Kostenvoranschlag oder einer Angebotskalkulation berücksichtigt wurden, entstehen dann, wenn der Auftraggeber Zusatzleistungen im Laufe eines Projekts beansprucht. Für den Fall, dass der Auftraggeber mit BUSINESS PRESENTER eine Freigabe des Kostenvoranschlages für die zusätzlichen Leistungen vereinbart hat, gilt der Kostenvoranschlag oder die Angebotskalkulation spätestens nach 5 Werktagen als freigegeben, es sei denn, der Auftraggeber hat dem Kostenvoranschlag / Zusatzangebot ausdrücklich und in Textform widersprochen.
Der Auftraggeber befreit BUSINESS PRESENTER von der Notwendigkeit einer vorherigen Freigabe, wenn BUSINESS PRESENTER in Rahmen eines Gesamtauftrages notwendige Zusatzkosten im Sinne der Gesamterfüllung des Auftrages sehr kurzfristig auslösen muss, weil andernfalls das Gesamtprojekt gefährdet wäre. Diese Zusatzkosten erhöhen automatisch die ursprünglichen Angebotspreise und werden dem Auftraggeber vollumfänglich berechnet.

8. Fremdkosten
Im Angebot als Fremd-und Nebenkosten aufgeführte Positionen, wie z.B. die Kosten für externe Fotografen, Stylisten o.ä. sowie Aufwendungen für Kurier- und Transportkosten, Hotelübernachtungen, Reisespesen, Mietwagen u.ä. sind gegen Nachweis gesondert und zusätzlich zu vergüten inklusive einer Handlings-Pauschale für BUSINESS PRESENTER.

BUSINESS PRESENTER ist berechtigt, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu vergeben. Eine Verpflichtung zur Beauftragung des jeweils günstigsten Angebots von Fremdleistungen besteht für BUSINESS PRESENTER gegenüber dem Auftraggeber nicht. Vielmehr sind Parameter, wie Kompetenz, Eignung für das Projekt, freie Kapazität etc. vorranging vor dem Preisniveau des Anbieters der Fremdleistung.

9. Rechnungsstellung, Abschlagszahlungen, Zahlungsbedingungen
Wenn nicht anders vereinbart, ist BUSINESS PRESENTER berechtigt, erbrachte Teilleistungen dem Auftraggeber in Form von Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Teilleistungen bereits nutzbar dem Auftraggeber vorliegen. Nach Abschluss eines Projektes erhält der Auftraggeber eine Abschlussrechnung, die alle vorherigen Abschlagsrechnungen berücksichtigt.
Beendet der Auftraggeber im Zeitraum nach der Auftragserteilung und vor der Beendigung des Projektes das Vertragsverhältnis, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die vorab vereinbarte Vergütung komplett zu zahlen. BUSINESS PRESENTER versucht im Gegenzug, Kosten Dritter in diesem Fall so gering wie möglich zu halten (Stornierungen etc.), ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
BUSINESS PRESENTER prüft die Möglichkeit, die eigene Vergütung um einen Betrag zu mindern, der durch den Abbruch des Projektes eingespart werden kann.

Alle vereinbarten Preise verstehen sich netto und gelten zuzüglich der im Land des Auftraggebers aktuell gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Sofern in einem Angebot und in einem Leistungsvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt der Preis in Euro, in welchem auch zu zahlen ist.
Sofern Leistungsverträge nichts Abweichendes regeln, sind Rechnungen spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber ist ab dem 15. Tag in Verzug und hat ab diesem Tag zusätzlich zur Hauptforderung Zinsen in Höhe von 5% über dem aktuell geltenden Basiszinssatz zu zahlen. Kommt es zum Zahlungsverzug durch den Auftraggeber, ist dieser in der Mitteilungspflicht. Dabei zeigt der Auftraggeber BUSINESS PRESENTER Lösungen auf, z.B. in Form eines Zahlungsplanes. BUSINESS PRESENTER ist nicht in der Pflicht, Mahnungen zu veranlassen, da der Auftraggeber spätestens automatisch ab dem 15. Tag nach Fälligkeit einer Rechnung in Verzug ist. BUSINESS PRESENTER behält sich vor, jederzeit rechtliche Schritte einzuleiten.
Erst bei vollständigem Zahlungseingang aller ein Projekt oder Auftrag betreffender Rechnungen geht das Nutzungsrecht an Unterlagen bzw. das Eigentumsrecht an Gegenständen (z.B. Werbemittel) im vereinbarten Umfang an den Auftraggebern über.

10. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen BUSINESS PRESENTER ohne Zustimmung in Textform auf Dritte zu übertragen.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist nur insoweit zulässig, als diese Gegenforderungen von uns nicht bestritten und fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, uns gegenüber Zurückbehaltungsrechte wegen etwaiger Gegenansprüche aus anderen Geschäften geltend zu machen.
Nimmt der Auftraggeber die Lieferung bzw. Leistung nicht an oder ab, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer einmalig zu setzenden, angemessenen Nachfrist Ersatz des gesamten, entstandenen Schadens, zumindest aber den vollständigen, bei Auftragserteilung vereinbarten Auftragswert zu verlangen.
Eine Rücknahme oder Rückabwicklung ist bei Individualisierten Designs, individuellen Entwicklungen, bei Softwareprodukten und bei individualisierten Sonderanfertigungen und anderen audiovisuellen Arbeitsergebnissen g r u n d s ä t z l i c h nicht möglich.
Produkte und Leistungen, die speziell für den Auftraggeber bei Unterlieferanten bestellt wurden, können nicht zurückgenommen werden.

11. Versand und Gefahrenübergang bei Verkauf physischer Produkte
Der Auftraggeber trägt alle Verpackungs- und Versandkosten.
Die Lieferung und Leistung erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Kunden, welche bei Verlassen unseres Betriebes auf den Kunden übergeht.
Wir schließen stellvertretend für den Kunden, k e i n e Transportversicherung ab, wenn dies nicht zuvor von dem Kunden bei Auftragserteilung, spätestens aber mit dem Erhalt der AB in Textform gewünscht wird.
Eine Verpflichtung zur billigsten Verfrachtung der Lieferung übernimmt BUSINESS PRESENTER nicht.

12. Freigaben, Haftung und Haftungsbeschränkung
Von BUSINESS PRESENTER erstellte und gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und etwaige Mängel oder Fehler unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Versäumt der Auftraggeber die unverzügliche Überprüfung und die eventuell daraus entstehende Mängelanzeige und regelt ein jeweiliger Leistungsvertrag nichts Abweichendes, bestehen spätestens 14 Tage nach dem tatsächlichen Termin der Lieferung, der Demonstration der Arbeitsergebnisse keine Ansprüche des Auftraggebers mehr gegenüber BUSINESS PRESENTER.
Bilden die von BUSINESS PRESENTER erbrachten Arbeiten und Leistungen die Voraussetzung für weiterführende Arbeiten und Leistungen (z.B. Erstellung von Druckdateien) auch Dritter, erfolgt die Weiterverarbeitung dieser Arbeiten und Leistungen nur nach vorheriger Freigabe durch den Auftraggeber. Diese Freigabe beinhaltet automatisch die inhaltliche und äußere Prüfung (z.B. Fehlerfreiheit von Text, Design und Layout) und stellt BUSINESS PRESENTER von einer späteren Haftung frei. Die Freigaben haben in Textform zu erfolgen.
Im Falle einer verschuldensabhängigen Haftung haftet BUSINESS PRESENTER, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für folgende Fälle:
Für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von BUSINESS PRESENTER oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von BUSINESS PRESENTER beruhen; oder
Für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von BUSINESS PRESENTER oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von BUSINESS PRESENTER beruhen.
Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf Höhe des gesamten Pauschalhonorars / Auftragswertes begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Auftraggebers schützen, die dem Auftraggeber also dem Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat sowie Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Die maximale Haftungshöhe von BUSINESS PRESENTER beschränkt sich auf den Gesamtwert des Auftrages und auf die Höhe des Honorars von BUSINESS PRESENTER.
Die Haftung von BUSINESS PRESENTER für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber erkennt dies spätestens mit seiner Auftragserteilung an.
Im Übrigen ist die Haftung von BUSINESS PRESENTER – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Angestellten, Mitarbeiter von BUSINESS PRESENTER sowie deren regelmäßiger oder sporadischer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und Subunternehmer. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

13. Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
Ausschließlicher Gerichtsstand zwischen BUSINESS PRESENTER und dem Auftraggeber für alle aus dem Vertragsverhältnis entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist, da der Auftraggeber entweder ein Unternehmen, als natürliche Person Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Frankfurt a.M. (Deutschland).
Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Geschäfts- und/oder Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland ins Ausland verlegt hat oder sein Geschäfts- und/oder Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Rechtstreitigkeiten nicht bekannt ist.
Für sämtliche Geschäftsbeziehungen und für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt ausschließlich deutsches Recht und damit das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Erfüllungsort von BUSINESS PRESENTER ist nicht am Ort oder am Geschäftssitz des Auftraggebers, sondern ausschließlich nach Wahl von BUSINESS PRESENTER entweder am Sitz von BUSINESS PRESENTER oder remote an jedem anderen Ort nach Wahl von BUSINESS PRESENTER mit freier Zeiteinteilung und nicht nach Weisung des Auftraggebers. BUSINESS PRESENTER handelt selbständig und freiberuflich für mehrere Auftraggeber parallel und ist nicht weisungsgebunden.

14. Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne der in diesen Geschäftsbedingungen aufgeführten Klauseln unwirksam, wird diese durch eine ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regel und Formulierung ersetzt, die dem ursprünglichen Zweck und Sinn am nächsten kommt.
Sollte trotzdem eine einzelne Bedingung unwirksam bleiben, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt.